18.09.2021
Die Veranstaltung fand unter Einhaltung alle Hygiene- sowie der 3G – Regeln statt.
Zunächst wurde die Theorie der „Ersten- Hilfe“ vorgetragen.
Danach durften alle Mitarbeiter die erlernte Theorie in der Praxis ausprobieren und üben.
Unser besonderes „Dankeschön“ gilt allen Referenten der DLRG Wesel für eine kompetente und gelungene Veranstaltung!
Danach wurden Grundlagen im Umgang mit Hand- Feuerlöschern durch Feuerwehrmänner der „Brandschutzkiste“ aus Willich vorgestellt.
Das theoretisch erlernte Wissen durften alle Mitarbeiter in der Praxis anwenden.
Auch hier danken wir der „Brandschutzkiste“ für die Unterstützung und sachkompetente Ausbildung.
das aktuelle SCC* Zertifikat gültig bis 04.08.2024
Sommer 2020
Hygienekonzept der ITRG GmbH
Zum Schutz unserer Kunden*Innen und Mitarbeiter*Innen vor einer weiteren Ausbreitung des Covid- 19 Virus verpflichten wir uns, die folgenden Infektionsschutzgrundsätze und Hygieneregeln einzuhalten.
Unser/e Ansprechpartner/in zum Infektions- bzw. Hygieneschutz
Name: Raimund Niewolik
Tel. / E-Mail: 0172 6024889; niewolik@itrg.de
Name (Vertreter): Silvia Koralus
Tel. / E-Mail: 0203 7136860; silvia.koralus@itrg.de
- Wir stellen den Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen sicher.
- In Zweifelsfällen, in denen der Mindestabstand nicht sicher eingehalten werden kann, stellen wir Mund- Nasen- Bedeckungen zur Verfügung, welche auch von uns getragen werden.
- Personen mit Atemwegssymptomen (sofern nicht vom Arzt z.B. abgeklärte Erkältung) halten wir vom Betriebsgelände fern.
- Bei Verdachtsfällen wenden wir ein festgelegtes Verfahren zur Abklärung an (z.B. bei Fieber).
- Maßnahmen zur Gewährleistung des Mindestabstands von 1,5 m
- Regelmäßige Unterweisungen aller Mitarbeiter*Innen.
- Unterweisungen und Schulungen nur in Gruppen von max. 2 Personen mit Sicherheitsabstand.
- Arbeitspausen versetzt mit max. 2 Personen gleichzeitig durchführen.
- Umkleide- und Waschräume mit max. 2 Personen gleichzeitig benutzen und nach Benutzung reinigen und desinfizieren.
- Aufzug (Bürogebäude) nur einzeln benutzen.
- Mund- Nasen- Bedeckungen und persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Mund- Nasen- Masken wurden/ werden in ausreichender Anzahl zur Verfügung gestellt.
- Alle Mitarbeiter*Innen sind zum Tragen der Mund- und Nasenbedeckung beim Unterschreiten des Mindestabstands von 1,5m verpflichtet.
- Mund- Nasen- Masken sind im Bedarfsfall (verdreckt, durchfeuchtet) auszutauschen.
- Mund- Nasen- Masken nicht unbeaufsichtigt liegen lassen.
- Masken nach Nutzungsende entsorgen (Mülltonne).
- Handlungsanweisungen für Verdachtsfälle
- Niemand darf krank zur Arbeit kommen.
- Beim „Unwohlsein“ außerhalb der Arbeitszeit ist der Ansprechpartner rechtzeitig zu informieren.
- Der Hausarzt ist umgehend telefonisch zu kontaktieren und nach entsprechender Info des Arztes aufzusuchen.
- Krankschreibung im Bedarfsfall erforderlich. Der Krankenschein ist umgehend einzureichen.
- Im Verdachtsfall einer Corona- Virus- Infektion ist der Ansprechpartner (falls nicht verfügbar der Vertreter) sofort zu informieren und der Arbeitsplatz ist sofort zu verlassen (isoliert bleiben).
- Die weitere Vorgehensweise ist mit dem Ansprechpartner/ Vertreter abzustimmen.
- Grundsätzlich ist eine Testung zu veranlassen.
- Es ist eine Liste mit Kontaktdaten der in den letzten 14 Tagen „kontaktierten[1]“ Personen aufzustellen.
- Bis zum Testergebnis Quarantäne einhalten!
- Das Umfeld schützen (Familienangehörige).
- Im Falle einer Positiv- Testung ist die erstellte Liste den zuständigen Behörden (z.B. dem Gesundheitsamt) auszuhändigen.
- Das Testergebnis ist (unabhängig vom Befund) dem Ansprechpartner sofort mitzuteilen und im Nachgang schriftlich (in Kopie) auszuhändigen.
- Ansprechpartner informiert alle betroffenen Kollegen*Innen und hält Rücksprache mit dem zuständigen Gesundheitsamt über die weitere Vorgehensweise.
- Handhygiene
- Hände sind häufig und regelmäßig mit Seife zu waschen (mindestens 30s).
- Betriebsanweisung BA 037 ist zu beachten.
- Nach dem Waschen sind Hände mit Handdesinfektionsmittel zu desinfizieren.
- Hautpflegemittel wurde in ausreichender Menge ausgehändigt und sind zu benutzen.
- Steuerung und Reglementierung des Mitarbeiter- und Kundenverkehrs
- der Kontakt zu „Betriebsfremden“ ist auf das Nötigste zu beschränken, hierbei ist der Abstand von 2 m einzuhalten und ein Mund- Nasenschutz zusätzlich zu tragen.
- Persönliche Kontakte zwischen den operativen und Büromitarbeitern*Innen sind auf ein Minimum zu begrenzen und nach Möglichkeit zu vermeiden.
- Der „Unterlagen- Austausch“ erfolgt „kontaktlos“. Hierzu wurden im Bürogebäude Ein- und Ausgangsfächer für Unterlagen eingerichtet.
- Informationsaustausch erfolgt elektronisch (Telefon, E-Mail, WhatsApp).
- Lieferscheine werden lediglich an unsere Kunden ausgehändigt und sind ohne Unterschrift gültig (siehe LS- Aufdruck).
- Vor Baustellenantritt wird das jeweilige Hygienekonzept der Auftraggeber angefordert, besprochen und beachtet.
- Kunden*Innen, Besucher*Innen und Lieferanten tragen ihre Kontaktdaten in die bereitgestellte „Kontaktliste“ ein. Hierzu stehen desinfizierte Kugelschreiber bereit. Die Liste wird (unter Beachtung des Datenschutzes) im Bedarfsfall der zuständigen Behörde ausgehändigt.
- In Bürogebäude ist außerhalb der Betriebsräume „Maskentragepflicht“.
- Verkehrswege sind gekennzeichnet.
- Arbeitsplatzgestaltung und Homeoffice
- Weitere Büroräume wurden angemietet, um weitere „Einzelarbeitsplätze“ zu ermöglichen.
- Pausenzeiten werden flexibel gestaltet.
- alle Räume und Einrichtungen sind nach deren Benutzung zu desinfizieren.
- Fahrzeuge und Anlagen sind penibel sauber zu halten, Armaturen, Türgriffe, Lenkrad usw. sind spätestens beim Fahrerwechsel zu desinfizieren.
- Alle Räume werden regelmäßig gelüftet.
- Bestehende Gefährdungsbeurteilung wurde in Hinsicht auf psychische Belastungsfaktoren in Bezug auf die epidemische Lage durch SARS-CoV-2 überarbeitet und angepasst.
- Die getroffenen Maßnahmen wurden nach dem „TOP- Prinzip[2]“ überprüft und soweit möglich umgestaltet.
- Dienstreisen und Meetings
- Dienstreisen und Meetings werden nur in unumgänglichen Fällen durchgeführt.
- Meetings, Besprechungen und Schulungen finden nur in kleinen Kreisen statt. Es wird auf die Auswahl der Räume und das Lüftungsverhalten/ Möglichkeiten geachtet.
- Dienstfahrzeuge werden mit maximal 2 Personen besetzt.
- Auslandreisen und Reisen in Krisenregionen werden möglichst vermieden.
- Alle Mitarbeiter*Innen sind angehalten Auskunft über deren Reisetätigkeiten (auch privat) zu geben.
- Externe Schulungen unseres Personals finden, nur soweit unumgänglich, statt.
- Arbeitszeit- und Pausengestaltung
- Je nach Infektionsentwicklung werden unsere Mitarbeiter*Innen seitens der Arbeitsplaner in Teams aufgeteilt.
- Nach Möglichkeit sind die Teams immer mit den gleichen Personen zu besetzen.
- Nach Möglichkeit sind die Arbeitsanfangs- und -endzeiten so zu gestalten, dass sich möglichst wenig Mitarbeiter*Innen gleichzeitig in den Betriebsräumen aufhalten.
- Schichtarbeit ist nicht ausgeschlossen.
- Arbeitspausen sind maximal mit 2 Personen in einem Raum unter Einhaltung der Frischluftzufuhr durchzuführen
- Sanitär- und Umkleideeinrichtungen sind maximal mit 2 Personen zu benutzen.
- Personal, welches für die Einsatzplanung unserer operativen Mitarbeiter*Innen verantwortlich ist, wurde angehalten Baustellentätigkeiten in „festen“ Teams durchzuführen. Es soll bei der Einsatzplanung auf eine minimale Besetzung der Produktionsräume (max. 2 Personen) sowie einen „versetzten“ Arbeitsbeginn und Arbeitsende (soweit möglich) der übrigen Mitarbeiter*Innen geachtet werden.
- Zutritt betriebsfremder Personen zu Arbeitsstätten und Betriebsgelände
- Betriebsfremde haben sich vor Betreten der Betriebsräume telefonisch anzumelden.
- Deren Verhaltensweise wird „von Fall zu Fall“ abgesprochen.
- Besucher*Innen werden angehalten beim Betreten der Betriebsräume umgehend die Hände zu desinfizieren.
- Auch Betriebsfremde sind verpflichtet einen Mund-, Nasenschutz zu tragen.
- Sanitärräume, Kantinen und Pausenräume
- Alle Betriebsräume sind nach Benutzung zu reinigen und zu desinfizieren.
- Hierfür steht ausreichend Reinigungs- und Desinfektionsmittel zur Verfügung.
- In Sanitärräumen sind ausschließlich „Einweghandtücher“ zu benutzen und sachgerecht zu entsorgen.
- Betriebsanweisungen und Sicherheitsdatenblätter beachten.
- Geschirr (Kaffeetassen, Gläser….) wird bei 70°C gespült.
- Alle Räume sind regelmäßig zu lüften (Empfehlung BGHM: alle 20 Minuten 5 – 10 Minuten lüften).
- Unterweisung der Mitarbeiter und aktive Kommunikation
- Alle Mitarbeiter*Innen werden regelmäßig über die bereits getroffenen Maßnahmen oder deren Änderungen mittels „Aushang“ unterrichtet.
- Besonders wichtige Änderungen werden dokumentiert und gegengezeichnet.
- Führungspersonal ist angewiesen, intensiven telefonischen (und mit Abstand und Maske- persönlich) Kontakt mit „Schutzbefohlenen“ zu halten, um psychische Belastungen, aufgrund der Corona- Maßnahmen, rechtzeitig zu erkennen.
- Der Ansprechpartner steht bei Fragen, Anregungen und persönlichen Belangen immer zur Verfügung.
- Sonstige Arbeitsschutz– und Hygienemaßnahmen
- Alle bisher bereits getroffenen Maßnahmen behalten ihre Gültigkeit.
- Je nach Entwicklung der epidemischen Lage werden zukünftig unsere Maßnahmen überarbeitet, ergänzt oder verfeinert.
[1] Mindestabstand von 1,5m für mehr als 15 min unterschritten
[2] T = Technische Maßnahmen
O = Organisatorische Maßnahmen
P = Personenbezogene Maßnahmen